Die Rechtsdienstleister bietet Ihnen als zuständigem Rechtspfleger oder betreibendem Gläubiger eine zuverlässige und kompetente Zwangsverwaltung aller möglichen Objekte.
In aller Regel erfolgt die Inbesitznahme und Beschlagnahme des Objekts noch am Tag der Zustellung des Anordnungsbeschlusses. Zudem werden alle am Verfahren Beteiligte unverzüglich über die Anordnung der Zwangsverwaltung informiert und der Schuldner zur Herausgabe der zur ordnungsgemäßen Verwaltung notwendigen Unterlagen ausgefordert.
er Bericht über die Inbesitznahme liegt dem Gericht binnen einer Woche vor, ggf. wird zunächst ein vorläufiger Bericht gefertigt um dem Gericht und dem Gläubiger schnellstmöglich die notwendigen Informationen für weitere Entscheidungen zu liefern.
Um unnötige finanzielle Belastungen für Gläubiger und Schuldner zu vermeiden wird die Zwangsverwaltung mit Umsicht und Augenmaß betrieben. Größere Ausgaben werden grundsätzlich zunächst mit dem Gläubiger angestimmt, sofern dies möglich ist und kein unverzügliches Handeln geboten ist.
Auch die Schlussrechnung sowie die Benachrichtigung aller Beteiligter wird in der Regel unmittelbar nach Erhalt des Aufhebungsbeschlusses erstellt. Dem Ersteher bzw. Schuldner werden die zur Fortführung der Verwaltung notwendigen Unterlagen umgehend ausgehändigt.
Sollten Sie Fragen haben stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter 07051 5974491 zur Verfügung.